Energieberatung
 
Einleitung: Förderprogramme

Die aufgeführten Förderprogramme zeigen nur einen Teil der möglichen Förderungen auf. Es werden allein in Deutschland über 900 verschiedene Förderprogramme durch die Europäische Union, dem Bund, den Ländern, den Kommunen und Energieversorgern angeboten. Da jede Sanierung oder Modernisierung eine individuelle Baumaßnahme darstellt, muss in jedem Einzelfall das passende Programm in Absprache mit dem Auftraggeber gefunden werden. Auch sind bei den nachfolgend aufgeführten Programmen eine Vielzahl von Förderungs-bedingungen einzuhalten, die in der nachfolgenden Aufstellung nicht aufgezeigt werden können.

Wir beraten Sie gerne im Detail zu den Bedingungen und zeigen Ihnen die für Sie geeigneten Förderprogramme auf.
 
Marktanreizprogramm (Bafa)

Es werden solarthermische Anlagen für die Warmwasser- und Heizungsunterstützung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen gefördert.

Die Förderung entfällt für am Markt etablierte Technologien, hierzu zählen z. B. Solarkollektoren zur ausschließlichen Trinkwassererwärmung und luftgeführte Pelletheizungen.

Das Marktanreizprogramm konzentriert sich zukünftig auf Bestandsgebäude. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht.
 
Vor-Ort-Beratung (Bafa)

Dieses Förderprogramm für Gebäude in Anspruch genommen, deren Baugenehmigung bis zum 31.12.1994 gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde.

Die Gebäudehülle darf durch eine nachträgliche Baugenehmigung um nicht mehr als 50% verändert worden sein. Das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % als Wohnfläche dienen. Die Zuschusshöhe beträgt für 1 und 2-Familienhäuser max. 300 Euro und für Wohnhäuser mit mind. drei Wohneinheiten max. 360 Euro. Des Weiteren wird eine eventl. zusätzliche Energieeinsparberatung und ein integriertes Thermografiegutachten gefördert.

Alle Zuschüsse werden dem beantragenden Berater gewährt. Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Modernisierung sind nicht zwingend. Das Programm ist bis zum 31.12.2014 verlängert worden.
 
Erneuerbare Energien (KFW)

Es wird zwischen den Förderbedingungen "Standard" und "Premium" entschieden. Bei der Förderung "Standard" werden Anlagen gefördert, die den erzeugten Strom und die erzeugte Wärme einspeisen. Hierbei handelt es sich um Anlagen zur Stromerzeugung gemäß "Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich" (EEG-Gesetz) vom 25.10.2008, Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung oder Anlagen zur Wärmeerzeugung, die nicht groß genug für die "Premium"-Förderung sind oder deren Qualitätskriterien nicht erfüllen. Gefördert wird die Errichtung, der Erwerb neuer oder die Erweiterung solcher Anlagen. Bei der Förderung "Premium" werden im einzelnen höhere Anforderungen an die zu errichtenden Anlagen gestellt.
Nicht gefördert werden Wärmepumpen und solarthermische Anlagen für Wohnhäuser (siehe erneuerbare Energien(Bafa).
 
 
Preise Privatkunden (Auszug)

Alle aufgeführten Preise (Stand: 01.08.11) sind Richtpreise und stellen freibleibende Angebote dar, die sich je nach Objekt, Lage oder Beratungsaufwand verändern können.
In den Preisen sind der Beratungsaufwand, die Anfahrt bis zu 30 Entfernungskilometer und alle anfallenden Büro- und Portokosten enthalten.
Können durch den Auftraggeber (bei Bedarf)  keine aktuellen Planunterlagen übergeben werden, sind die notwendigen Aufmaßarbeiten zusätzlich zu vergüten.
Alle Preise sind in EURO netto ohne der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer von 19%.

Nicht aufgeführte Preise erfragen Sie bitte telefonisch oder über boehlert.haustechnik@hotmail.com
 
Verbrauchsausweis ab 69,00 € netto

Bedarfsausweis             
bis 2 Wohneinheiten  ab 225,00 € netto
ab 3 Wohneinheiten   a. Anfrage

Vor-Ort-Beratung
(Förderung BAFA nicht berücksichtigt)
Einfamilienhaus                650,00 € netto
ab 2 Wohneinheiten         a. Anfrage

Fördermittelberatung ab 150,00 €

Energieeffizienzberatung
z. B. bis 2 Wohnräume, Küche, Bad    79,50 € netto

Honorar je Std. 69,00 € netto
je weiteren Kilometer  1,14 € netto

Böhlert Haus und Wärmetechnik

14197 Berlin

Bürozeiten Mo - Do 8°° - 16°°

                              Fr  8°° - 12°°

Tel.: (030) 47 41 10 47

Fax.: (030) 47 44 86 9


 
 
 
 
 
Böhlert Haus und Wärmetechnik
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